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Innenpolitik
Staatsaufbau
Kuba ist ein Einparteienstaat mit zentraler Lenkung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Staatsrat als oberstes Staatsorgan hat neben exekutiven auch legislative und judikative Aufgaben. Gewaltenteilung ist nur sehr eingeschränkt gegeben.
Das Parlament (Nationalversammlung der Volksmacht) besteht aus einer Kammer. Alle Abgeordneten werden von der Kommunistischen Partei und/oder ihren Massenorganisationen nominiert und sind auf Einheitslisten aufgestellt, müssen jedoch nicht Mitglieder der KP Kubas sein. Das Parlament tritt in der Regel nur zweimal im Jahr zu Plenarsitzungen von wenigen Tagen zusammen. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die nächsten Wahlen zur Nationalversammlung finden im Frühjahr 2013 statt.
Regional gliedert sich der Staat in 14 Provinzen und ein „municipio especial“.
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Kubanischer Sozialismus
Staatsaufbau und Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik sind durch die Revolution und Machtübernahme Fidel Castros im Jahr 1959 geprägt, die zu einer durchgreifenden Umgestaltung Kubas in Anlehnung an die Modelle der kommunistischen Staaten Osteuropas führten.
Ähnlich wie in den früheren sozialistischen Staaten Osteuropas ist zentraler Mechanismus zur Aufhebung der Gewaltenteilung die Kommunistische Partei (PCC), die von der Verfassung als „fuerza dirigente superior de la sociedad y del Estado“ anerkannt ist und mit ihren circa 600.000 Mitgliedern und Anwärtern sowie den von ihr gelenkten Massenorganisationen (auf Straßen-/Blockebene organisierte Comités de Defensa de la Revolución/CDR mit 7,7 Millionen Mitgliedern, Frauenvereinigung Federación de Mujeres Cubanas/FMC mit 3,6 Millionen Mitgliedern, Gewerkschaften mit 3 Millionen Mitgliedern, Kommunistischer Jugendverband/Unión de Jovenes Comunistas/UJC mit 600.000 Mitgliedern, Veteranenverband etc.) den ganzen Staatsapparat und weite Teile des wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens des Staates durchdringt.
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Menschenrechte
Seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch Raúl Castro war zunächst ein Abnehmen des Repressionsniveaus zu verzeichnen. Auch die Zahl der politischen Gefangenen ging kontinuierlich auf etwa 205 zurück, was vor allem auf Entlassung wegen Strafverbüßung zurückzuführen ist. Im Sommer 2009 war erstmalig wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Kuba hat im Februar 2008 zwei VN-Menschenrechtspakte über zivile und politische Rechte, sowie über kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rechte unterzeichnet, deren Ratifizierung allerdings noch aussteht. Im Februar 2009 wurde die VN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen ratifiziert.
Unter Raúl Castro wird ferner ein Moratorium über die Vollstreckung der Todesstrafe praktiziert. Nachdem sich Fidel Castro zwischenzeitlich wieder vom Krankenbett aus lautstark auf der politischen Bühne zu Wort meldet, ist allerdings ein Wiederansteigen der als „Actos de Repudio“ bezeichneten Einschüchterungsversuche von Dissidenten durch „spontane“ Unmutsbekundungen der „Bevölkerung“ zu verzeichnen.
Nach wie vor besorgniserregend sind kurzzeitige Verhaftungen von Dissidenten unter Anwendung des jeglicher rechtsstaatlicher Norm zuwider laufenden Paragraphen „Gefährlichkeit vor Straffälligkeit“.
Es gibt auch weiterhin keine Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, politisch Andersdenkende werden von Staatsorganen genau überwacht und eingeschüchtert. Das Entstehen von Parteien und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen wird zumeist toleriert; nennenswerte Bedeutung vermochten sie allerdings unter den herrschenden Umständen nicht zu erlangen.
Deutschland setzt sich zusammen mit den europäischen Partnern nachdrücklich für die Freilassung der politischen Gefangenen und die Gewährleistung der Grundfreiheiten sowohl direkt als auch in den zuständigen multilateralen Foren ein.
Im Zusammenhang mit der Beobachtung von Protestaktionen der „Damas de Blanco“ (Vereinigung von Angehörigen politischer Gefangener) durch einen Angehörigen der deutschen Botschaft kam es am 10.12.09, dem Tag der Menschenrechte, zu öffentlichen kubanischen Ausfällen gegen die deutsche Menschenrechtspolitik, die zu einer Einbestellung des kubanischen Botschafters in Berlin führte. Ähnliche Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der deutschen Botschaft wurden im März 2010 in den kubanischen Medien erhoben, die sich wiederum auf die Beobachtung einer friedlichen Demonstration der „Damas de Blanco“ gründeten.