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Zollbestimmungen
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zollfrei dürfen mitgeführt werden
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persönliche Gegenstände, wie Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch und in angemessenen Mengen im Verhältnis zur Dauer des Aufenthaltes. |
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Auch Gegenstände und Ausrüstungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung stehen und dem Zweck Ihres Aufenthaltes dienstlich sind. |
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Weiterhin Geschenkartikel, sofern der Wert von 50,--USD nicht überschritten wird und nur einmalig innerhalb eines natürlichen Jahres. |
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bis zu 10 kg Medikamente |
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Wenn Reisende über 18 Jahre alt sind bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak, sowie bis zu 3 Litern Wein oder andere alkoholische Getränke |
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Verboten ist die Einfuhr von
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Kühlschränke oder Gefriergeräte, |
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Klimaanlagen, |
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Videogeräte, |
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elektrische Herde und Kochgeräte jeder Art und Ausführung, |
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elektronische Duschvorrichtungen, |
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elektriche Fritteusen jeder Art und Ausstattung, |
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elektrische Wassererhitzer, |
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elektrische Toaster, |
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elektrische Bügeleisen ohne Sprenkler und einem Verbrauch über 290 Stundenwatt oder bei Dampfbügeleisen mit Sprenkler über 703 Stundenwatt. |
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Gegenstände und Artikel, die die innere Ordnung stören. |
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** NEU ** Es dürfen keine Laptops mit DVD - Laufwerken, DVD Player oder DVD Medien eingeführt werden. Alles was die Bezeichnung DVD trägt wird eingezogen !!! Ebenso sind mittlerweile Videorecorder verboten. Satellitenschüsseln sind erst recht verboten.** NEU ** |
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von den Behörden zu genehmigen
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Schußwaffen und deren Munition, sowie Hieb- und Stichwaffen.
Pharmazeutische oder biologische Produkte tierischen Ursprungs.
Exemplare der Fauna und Flora in jeder Form, auch alle ursprünglichen cubanischen, als auch solche, die vom Artenschutzabkommen unter Schutz gestellt sind:
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Papageien, |
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Seeschildkröten, |
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grüne Schildkröten, |
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Süßwasserschildkröten, |
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Riesenschildkröten, |
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Krokodile, |
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Manati, |
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Cobo, |
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Leguane, |
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Flamingo, |
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Maja de Santa Matia, |
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Delphine, |
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Sperber (gravilan caguarero), |
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gelbe cubanische Baumente (yaguasa cubana), |
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Paiche, |
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Orchideen, |
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Korkpalmen, |
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Guajakbaum (guayacam), |
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Caoca, Igel, |
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Pitahaya, |
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Kreuzkaktus (tuna de cruz), |
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Weißstirnguanana (guanana de frente blanca). |
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** ACHTUNG ** Insbesondere auf größere Muscheln richten die Zollbeamten ihr Augenmerk. Größere Muscheln egal welcher Herkunft werden einbehalten. Dies fiel uns dieses Jahr besonders auf.** ACHTUNG ** |
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Erlaubnis bei der Ausfuhr
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Jegliche Gegenstände, zum nationalen Kulturerbe gehörend, oder von musealem Wert. Ausgenommen sind solche, die vorübergehend eingeführt und nachweisbar deklariert worden sind oder die die Erlaubnis des Registro Nacional de Bienes Culturales besitzen (inbegriffen sind plastische und dekorative Kunstwerke wie Skulturen und Gemälde, weiter Bücher, Serienpublikationen, die zum nationalen Kulturerbe gehören oder die den Stempel der Nationalenbibliothek "Jose Marti" oder eines anderen Institutes des "Sistema Natinoal de Bibliotecas Publicas" tragen, oder anderer cubanischer Einrichtungen, sowie Bücher der "Ediciones" R). Frei konvertible Währung über 5000.--USD, es sei denn man kann nachweisen, daß diese Summe bei Einreise bereits vorhanden war, oder daß der Betrag legal bei einer Bank abgehoben wurde.
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Bei der Ausreise dürfen Sie mit sich führen
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Alle persönlichen Gegenständen und solche, die nur für die Dauer Ihres Aufenthaltes eingeführt wurden. Geschenke und Souvenirs für den eigenen Gebrauch nicht über einem Wert von 1000.—Pesos
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weder bei der Ein- noch Ausreise mitgeführt werden
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Drogen und psychotrope Substanzen |
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Produkte aus Blutderivaten |
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Nationale Währung |
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Produkte und Gegenstände obszöner oder pornographischen Charakters. |
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Nahrungsmittel, die nicht aus industrieeller Produktion stammen und hermetisch verschlossen sind. |
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Explosives Stoffe |
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Gold und Silber und andere Edelmetelle, sowie Edelsteine, insofern Ihre Einfuhr nicht nachweislich deklariert wurde oder eine Erlaubnis der Banco National de Cuba vorliegt. |
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Medikamente, außer den Mengen, die nachweislich zum persönlichen Gebrauch benötigt werden. |
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Genehmigung der zuständigen Behörde zur Einfuhr
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Telefongeräte |
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Telegrafen |
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Funkgeräte |
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Zigarren
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Den Zollbehörden muß die Ausfuhr von mehr als 50 Zigarren gemeldet werden und der Erwerb muß durch eine Quittung eines authorisierten Händlers von TABACO HABANOS nachgeweisen werden.
** ACHTUNG ** Immer mehr Touristen werden Zigarren schwarz angeboten. Dies wissen auch die Zollbeamten. Lassen Sie sich eine Quittung eines authorisierten Tabakhändlers ausstellen und bestehen Sie darauf. Achten Sie darauf, dass sich eine Steuerbanderole an der Zigarrenkiste befindet. Ein Tourist wurde in einem seperaten Raum bis auf die Unterwäsche durchsucht, da er sich auf eine lautstarke Diskussion mit den Zollbeamten einließ. Er hatte die Steuerbanderole nicht mehr an der Zigarrenkiste und keine Quittung ** ACHTUNG **
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Tipps
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Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden. Führen Sie auf gar keinen Fall frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse oder Obst ein. Diese werden bei der Einreise beschlagnahmt, da die Einfuhr aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten ist. Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Wert von 100 US-Dollar bis 1.000 US-Dollar wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanischen Auslandvertretung. In den letzten Jahren wurden wiederholt eigentlich wertlose kunsthandwerkliche Gegenstände, die auf Touristenmärkten gekauft worden waren, bei der Ausreise von den kubanischen Zollbehörden beschlagnahmt mit dem Hinweis, es handele sich um kubanisches Kulturgut. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 39658. Die Genehmigung kostet nur wenige US-Dollar, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.
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