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zollfrei dürfen mitgeführt werden

Verboten ist die Einfuhr von

von den Behörden zu genehmigen

Schußwaffen und deren Munition, sowie Hieb- und Stichwaffen.

Pharmazeutische oder biologische Produkte tierischen Ursprungs.

Exemplare der Fauna und Flora in jeder Form, auch alle ursprünglichen cubanischen, als auch solche, die vom Artenschutzabkommen unter Schutz gestellt sind:

Erlaubnis bei der Ausfuhr

Jegliche Gegenstände, zum nationalen Kulturerbe gehörend, oder von musealem Wert. Ausgenommen sind solche, die vorübergehend eingeführt und nachweisbar deklariert worden sind oder die die Erlaubnis des Registro Nacional de Bienes Culturales besitzen (inbegriffen sind plastische und dekorative Kunstwerke wie Skulturen und Gemälde, weiter Bücher, Serienpublikationen, die zum nationalen Kulturerbe gehören oder die den Stempel der Nationalenbibliothek "Jose Marti" oder eines anderen Institutes des "Sistema Natinoal de Bibliotecas Publicas" tragen, oder anderer cubanischer Einrichtungen, sowie Bücher der "Ediciones" R).
Frei konvertible Währung über 5000.--USD, es sei denn man kann nachweisen, daß diese Summe bei Einreise bereits vorhanden war, oder daß der Betrag legal bei einer Bank abgehoben wurde.

Bei der Ausreise dürfen Sie mit sich führen

Alle persönlichen Gegenständen und solche, die nur für die Dauer Ihres Aufenthaltes eingeführt wurden.
Geschenke und Souvenirs für den eigenen Gebrauch nicht über einem Wert von 1000.—Pesos

weder bei der Ein- noch Ausreise mitgeführt werden

Genehmigung der zuständigen Behörde zur Einfuhr

Zigarren

Den Zollbehörden muß die Ausfuhr von mehr als 50 Zigarren gemeldet werden und der Erwerb muß durch eine Quittung eines authorisierten Händlers von TABACO HABANOS nachgeweisen werden.

** ACHTUNG ** Immer mehr Touristen werden Zigarren schwarz angeboten. Dies wissen auch die Zollbeamten. Lassen Sie sich eine Quittung eines authorisierten Tabakhändlers ausstellen und bestehen Sie darauf. Achten Sie darauf, dass sich eine Steuerbanderole an der Zigarrenkiste befindet. Ein Tourist wurde in einem seperaten Raum bis auf die Unterwäsche durchsucht, da er sich auf eine lautstarke Diskussion mit den Zollbeamten einließ. Er hatte die Steuerbanderole nicht mehr an der Zigarrenkiste und keine Quittung ** ACHTUNG **

Tipps

Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden. Führen Sie auf gar keinen Fall frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse oder Obst ein. Diese werden bei der Einreise beschlagnahmt, da die Einfuhr aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten ist. Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige.
Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Wert von 100 US-Dollar bis 1.000 US-Dollar wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanischen Auslandvertretung.
In den letzten Jahren wurden wiederholt eigentlich wertlose kunsthandwerkliche Gegenstände, die auf Touristenmärkten gekauft worden waren, bei der Ausreise von den kubanischen Zollbehörden beschlagnahmt mit dem Hinweis, es handele sich um kubanisches Kulturgut. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 39658. Die Genehmigung kostet nur wenige US-Dollar, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.